Ambulanter Pflegedienst München Nymphenburg Himona

Kostenträger

Was übernimmt die Pflegeversicherung

Pflegebedürftige Menschen haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Ambulante Pflegesachleistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung werden für Bedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 übernommen.

Kostenträger Ambulanter Pflegedienst München

Es gibt fünf Pflegegrade, nach denen sich die Kostenübernahme im Monat richtet:

Pflegegrad 1:  ———-

Pflegegrad 2: 📌 max. Leistungen pro Monat: 796.- €

Pflegegrad 3: 📌 max. Leistungen pro Monat: 1.497.- €

Pflegegrad 4: 📌 max. Leistungen pro Monat: 1.859.- €

Pflegegrad 5: 📌 max. Leistungen pro Monat: 2.299.- €

Falls Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen, helfen wir Ihnen bei der Antragsstellung für Hilfen bei den Sozialträgern.

Himona Pflegedienst Kontakt - Kostenträger

Ihr ambulanter Pflegedienst in München

Sie sind nicht allein!
Wir unterstützen Sie gerne 💜

Ihr Himona Team

Krankenversicherung

Verordnung für Häusliche Krankenpflege

Medikamentenabgabe, Verbände, Spritzen, Vitalzeichen nach Ärztlicher Verordnung usw.

Wir schätzen Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit!

Vielen Dank, dass Sie sich für unseren Ambulanten Pflegedienst entschieden haben. Ihr Feedback ist für uns eine wichtige Inspirationsquelle und treibt uns an, unsere Leistungen stetig zu verbessern. Falls Sie mit unserer Betreuung zufrieden sind, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen.

Staatliche Hilfen

Grundsicherung

In der Grundsicherung sind alle Leistungen enthalten, die auch nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden. Allerdings wird, anders als bei der Sozialhilfe, erst dann auf das Einkommen Ihrer Kinder oder Eltern zurückgegriffen, wenn es höher liegt als 100.000 Euro im Jahr.

Hilfe zum Lebensunterhalt (Einkommensabhängig)

Wie hoch ist die Grundsicherung? Der Bedarf wird anhand der Rente und des Vermögens individuell berechnet. Der Regelsatz ist für Nahrung, Kleidung, Hausrat, Körperpflege und Strom vorgesehen. Die Pauschale beträgt 2020 für einen Alleinstehenden 432 Euro pro Monat, für Paare 389 Euro pro Person.